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Rutschhemmung

Im öffentlichen sowie gewerblichen Bereich müssen Fußböden an ihrer Oberfläche so geschaffen sein, dass sie rutschhemmend wirken. Solche, Unfällen vorbeugende, Anforderungen werden insbesondere an Fliesen und Natursteine gestellt, die folglich in Trittsicherheits-Bewertunggruppen eingeteilt werden. Rutschhemmung bei Fliesen wird vor allem durch eine Oberflächenveredelung mit mikrorauher Struktur erreicht.